Das Fachmagazin "Öffentliche Sicherheit" berichtet in der Jänner/Februar-Ausgabe 2020 über die wesentlichen Neuerungen, die das Gewaltschutzgesetz 2019 mit sich bringt. Das Gesetz ist seit Anfang Jänner 2020 in Kraft. Die wesentlichen Neuerungen betreffen z. B. die Neuregelung des Betretungsverbots zum Schutz vor Gewalt, die Etablierung einer dritten Gewaltschutzsäule sowie die Einführung sicherheitspolizeilicher Fallkonferenzen. Das "Betretungsverbot (neu: und Annäherungsverbot) zum Schutz vor Gewalt" (§ 38a SPG) wurde grundlegend überarbeitet und neu strukturiert. Wesentliche Änderungen sind die Einführung eines Annäherungsverbots sowie die verpflichtende Gewaltpräventionsberatung. Künftig ist das Betretungsverbot immer mit einem Annäherungsverbot verbunden. Diese Neuerungen bedeuten vor allem einen erhöhten Opferschutz vor allem für von Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern im privaten und häuslichen Umfeld. Unabhängig davon, ob sie Anzeige bei der Polizei erstatten möchten oder nicht, bestehen polizeiliche Maßnahmen (Wegweisung und Betretungsverbot) sowie zivilrechtliche Schutzmöglichkeiten (Einstweilige Verfügungen).
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