Wie das Markt- und Meinungsforschungsinstitut OGM unter Zugrundelegung von Daten des Bundeskriminalamts bereits im vergangenen Frühjahr analysierte, haben sich die der Polizei gemeldeten Fälle von häuslicher Gewalt in größeren Städten (mit mehr als 50.000 Einwohner/innen) nach dem ersten Corona-Lockdown um 26% erhöht. Die Annäherungs- und Betretungsverbote sind von 817 in den Monaten Jänner und Februar 2020 auf 1.027 im April und Mai 2020 gestiegen. Gerade innerhalb von Familien nimmt psychische oder physische Gewalt unterschiedlichste Formen an. Betroffen sind Menschen aller Gesellschaftsschichten und Kulturen, zumeist jedoch werden Frauen und Kinder zu Opfern.
1997 ist das Gewaltschutzgesetz geschaffen worden, um einen rechtlichen Rahmen für den Opferschutz zu gewährleisten. Wer Opfer häuslicher Gewalt geworden ist, kann heute bei unterschiedlichen Anlaufstellen Unterstützung, Beratung und Begleitung finden. Geraten wird, im Notfall die Polizei unter der Notrufnummer 133 zu verständigen (auch für Gehörlose: Polizei-SMS 0800/133 133). Zur Verfügung steht z. B. auch der 24-Stunden-Frauen-Notruf der Stadt Wien unter Tel.: 01/71 719 oder die Frauen-Helpline 0800/222 555.