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Ernst Geiger behielt recht gegen Gratiszeitung

Ernst Geiger behielt recht gegen GratiszeitungKeine Nähe zu "Ibiza-Video"-Machern: Hofrat Dr. Ernst Geiger. Foto: wien.gv.at

Bereits im Dezember 2019 berichtete die Austria Presse Agentur APA, dass die Tageszeitung "Österreich" am Wiener Landesgericht wegen übler Nachrede zur Zahlung von 2.500 Euro Entschädigung an den ehemaligen Wiener Kripo-Chef Hofrat Dr. Ernst Geiger verurteilt worden sei. Geiger habe sich "angeblich sieben Mal mit Mitgliedern der mutmaßlich kriminell agierenden Firma getroffen", hieß es in dem Zeitungsartikel. Geigers Rechtsbeistand Dr. Michael Rami hatte "eine saftige Entschädigung für einen hochdekorierten Polizisten im Ruhestand" gefordert, berichtete "Der Standard". Der Richter hielt fest, Geiger wäre ohne entsprechendes Substrat verdächtigt worden, Teil eines "kriminellen Unternehmens" zu sein. Nun meldete die "Kronen Zeitung", dass Geiger beide Verfahren - wegen Veröffentlichung in der Print- und Online-Ausgabe - endgültig gewonnen hätte. Demnach hieß es in der Urteilsbegründung: "Das Verschulden der Beklagten ist als besonders schwer einzustufen, weil ihre Verantwortlichen augenscheinlich jede journalistische Sorgfalt außer Acht gelassen haben."

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