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Neue Regeln für E-Scooter ab 1. Mai 2026

Neue Regeln für E-Scooter ab 1. Mai 2026Die gesetzlichen Bestimmungen für die Nutzung von Scootern und E-Bikes wurden verschärft. Foto: LPD Wien

Im Rahmen kontinuierlich durchgeführter Verkehrsschwerpunkt-Kontrollen im Raum Wien gab es zuletzt am 15. April 2026 Überprüfungen der Landesverkehrs-abteilung von E-Scooter-Lenkenden und Radfahrenden. Dabei wurden 199 Anzeigen und 236 Organmandate ausgestellt - darunter 53 Radfahrende und 15 E-Scooter-Fahrende, die das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage missachteten -, 25 Abmahnungen ausgesprochen, 35 Alkovortests und 10 Kontrollen der Bauart-geschwindigkeit der angehaltenen E-Scooter durchgeführt. 13 Personen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen mit dieser Art Fahrzeuge führten zu Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ab 1. Mai 2026: 

  • Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 
  • Alkoholgrenze von 0,5 Promille
  • Zwei getrennte, wirksame Bremsen für Vorder- und Hinterrad 
  • Weißes Licht vorne, rotes Rücklicht
  • Rote Rückstrahler hinten, gelbe Rückstrahler zur Seite 
  • Blinker und Klingel/Hupe
  • Maximale Leistung 250 Watt, maximale Geschwindigkeit 25 km/h
  • Nur Einzelfahrten, Verbot der Mitnahme von Personen (war schon davor nicht erlaubt)

Auch für die Fahrt mit E-Bikes gilt ab 1. Mai 2026 eine Helmpflicht bis zum vollendenten 16. Lebensjahr. Für E-Moped-Fahrende werden ab 1. Oktober 2026 auch gesetzliche Änderungen nach der Straßenverkehrsordnung bestehen: E-Mopeds, die bis dato auf Radfahranlagen unterwegs waren, dürfen diese dann nicht mehr benutzen. E-Mopeds werden als Kraftfahrzeug eingestuft und dürfen zukünftig nur noch auf Straßen fahren.

Um ein E-Moped zu lenken, bedarf es: 

  • Führerschein der Klassen AM (Mopedausweis) oder B (schließt die Klasse AM mit ein)
  • Zulassungsschein
  • Kennzeichenpflicht
  • Versicherungspflicht (z. B. Haftpflichtversicherung)
  • Helmpflicht

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