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Für die Online-Diebstahlsanzeige gibt es bestimmte Voraussetzungen: Benötigt wird eine Handy-Signatur, eine Bürgerkarte oder ein Zugang zu ID Austria, der aufrecht gemeldete Wohnsitz sowie der Tatort befinden sich in Österreich, die anzeigende Person ist das einzige Opfer (keine andere Person ist betroffen) und der/die Täter/in ist unbekannt. Ist das sofortige polizeiliche Einschreiten erforderlich bzw. sind Spuren vorhanden, die von der Polizei gesichert werden müssen, oder ist der/die Täter/in bekannt, kann keine Diebstahlsanzeige online gemacht werden. Im Formular der Online-Diebstahlsanzeige kann unter dem Feld "Zusendung" ausgewählt werden, ob die Anzeigebestätigung vom Polizeikommissariat per Post oder digital über das elektronische Zustellpostfach zugeschickt werden soll. Wird "Abholung" ausgewählt, so kann die Bestätigung auch persönlich abgeholt werden:
Bei Diebstahl eines Führerscheins oder Zulassungsscheins muss die Bestätigung persönlich bei der Polizei abgeholt werden, wenn die Anzeigebestätigung als Ersatzdokument verwendet werden soll. Eine Zusendung der Anzeigebestätigung ist dann nicht möglich.
Hier geht es zur Online-Diebstahlsanzeige; hier finden Sie den Info-Folder zu diesem neuen Service.