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Eingeschränkter Parteienverkehr in den Landespolizeidirektionen

Eingeschränkter Parteienverkehr in den LandespolizeidirektionenDie persönliche Kontaktaufnahme mit den Polizeidienststellen soll auf ein Mindestmaß reduziert werden. Foto: BMI/Rennhofer-Elbe

Um eine weitere Ausweitung des Corona-Virus' in Österreich zu verhindern, wird der direkte Parteienkontakt in allen Bereichen des behördlichen Parteienverkehrs mit den neun Landespolizeidirektionen drastisch eingeschränkt. "Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen in den Landespolizeidirektionen. Unser oberstes Ziel muss es jetzt sein, die Ausbreitung des Corona-Virus' zu verlangsamen. Die Sicherheit der Österreichinnen und Österreicher bleibt aber zu 100 Prozent gewährleistet", sagt Innenminister Karl Nehammer zu den Maßnahmen. Alle Bürgerinnen und Bürger werden ersucht, die persönliche Kontaktaufnahme mit den Polizeidienststellen auf ein Mindestmaß zu reduzieren bzw. Anliegen soweit als möglich telefonisch oder elektronisch zu erledigen. Notwendige polizeiliche Amtshandlungen bzw. die Aufnahme von Strafanzeigen sind hiervon selbstverständlich unberührt. Die Erreichbarkeiten der Wiener Polizeikommissariate finden Sie hier.


Anzeigenbestätigungen werden soweit wie möglich direkt vom einschreitenden Organ ausgestellt oder elektronisch erledigt. Anträge auf Akteneinsicht sind ebenfalls elektronisch einzubringen*.

• Es entfallen der Führerscheinaustausch sowie die Ausstellung von Führerscheinduplikaten. Es gibt keine amtsärztliche Untersuchung für Parteien ohne Ladung. Entzugsakten werden weitergeführt.

Strafregisterauskünfte: Anträge werden nur mehr schriftlich entgegengenommen*. Die Bezahlung erfolgt bei Abholung.

Vereinswesen: Auskünfte werden nur mehr telefonisch bzw. via E-Mail (LPD-W-SVA-3-Vereins-Versamml-Medienr-Angel@polizei.gv.at) erteilt. Vorsprachen wird es nur in Ausnahmefällen geben.

Waffenwesen: Der Parteienverkehr wird auf ein absolutes Minimum beschränkt. Ladungen werden bis auf weiteres nicht erfolgen, Verfahren werden schriftlich geführt (LPD-W-SVA-4-Waffen-Veranstaltungsangel@polizei.gv.at). Bis auf Widerruf werden die Überprüfungen der Verwahrung von Schusswaffen ausgesetzt.

• Alle e-card-Fotoregistrierungsstellen sind bis auf weiteres geschlossen. Arztbesuche sind für die Dauer dieser Maßnahme mit der alten e-card bzw. mit Versicherungsnummer und Lichtbildausweis möglich.

Alle Polizeiinspektionen sind als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger weiterhin offen. Zur Aufrechterhaltung der exekutiven Einsatzfähigkeit sind allerdings alle Polizistinnen und Polizisten darauf bedacht, nicht unbedingt notwendigen persönlichen Kontakt zu vermeiden.

* Informationen erhalten Sie bei der jeweiligen Landespolizeidirektion.

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