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Bundeskriminalamt warnt vor gefälschter "Polizei"-Mail

Bundeskriminalamt warnt vor gefälschter 'Polizei'-MailMit den gefälschten Mails kann großer Schaden auf PCs angerichtet werden. Foto: LPD Wien

Die Meldestelle des Cybercrime Competence Centers des Bundeskriminalamtes verzeichnet seit 28. April 2020 einen hohen Anstieg von betrügerischen E-Mails. In den Mails werden die Empfänger aufgefordert, bei einer angeblich laufenden Untersuchung mitzuwirken, indem sie mit der Polizei Kontakt aufnehmen und die Beilagen zur betreffenden E-Mail öffnen sollen. Vermutet wird dahinter der Versuch, Schadsoftware zu versenden beziehungsweise nachzuladen. Im Detail wird dazu noch ermittelt. Diese E-Mail ist eine Totalfälschung. Das Bundeskriminalamt rät dringend davon ab, die E-Mail zu beantworten und empfiehlt, keinesfalls die Anhänge zu öffnen!

Tipps für den Umgang mit Schad-Mails

  • E-Mail sofort löschen.
  • Falls der Anhang geöffnet wurde: Netzwerkverbindung trennen und das System auf Schadsoftware überprüfen bzw. bei Bedarf einen IT-Techniker zu Rate ziehen.
  • Falls bereits ein Schaden auf Ihrem PC oder Laptop eingetreten ist: Anzeige in einer Polizeiinspektion erstatten.
  • Behörden verschicken niemals eine derartige E-Mail, außer Sie geben im Vorhinein Ihre ausdrückliche Zustimmung.
  • Überlegen Sie, ob Sie von der betreffenden Stelle eine Nachricht erhalten sollten. Wenn dies nicht der Fall ist, halten Sie Rücksprache mit den offiziellen Stellen.
  • Im Zweifel gilt immer: Öffnen Sie keine Links oder Anhänge und prüfen Sie die E-Mail zuerst genau.
  • Schauen Sie sich die Absenderadresse an, ob Ihnen diese bekannt ist. Im gegenwärtigen Fall stimmt diese mit keiner offiziellen E-Mail-Adresse überein.
  • Achten Sie auf eine persönliche Anrede. Fehlt diese, kann man von einer (ggf. gefälschten) Massensendung ausgehen.
  • Bedenken Sie, dass E-Mails leicht mit Logos von Behörden nachgebaut werden können – sie sehen oft täuschend echt aus.

Der Verein der Freunde der Wiener Polizei rät zu besonderer Vorsicht und zudem ggf. zur Kontaktaufnahme mit der (angeblich) absendenden Behörde, um die Richtigkeit einer Zusendung zu überprüfen!

 

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