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News > Covid-Verordnung

Corona-Virus: Neuerlicher Lockdown angeordnet

Corona-Virus: Neuerlicher Lockdown angeordnetAufgrund der rasant gestiegenen Neuinfektionen mit dem Corona-Virus gibt es nun wieder einen Lockdown in Österreich. Foto: ages

Generell gilt zwischen 20:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens für ganz Österreich eine Ausgangsbeschränkung - allerdings mit einigen Ausnahmen. An öffentlichen Orten ist ein Mindestabstand von 1 Meter gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. In öffentlichen, geschlossenen Räumen ist zusätzlich ein Mund-Nasenschutz (MNS) zu tragen. Wenn das Tragen des MNS aus medizinischen Gründen nicht zugemutet werden kann, muss dies auf Verlangen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes den Behörden oder den Betreibern einer Betriebsstätte durch eine ärztliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden. Diese Personen dürfen in diesem Fall ein sogenanntes Face-Shield tragen, welches über beide Ohren und weit unter das Kinn reicht. In jedem Fall verboten sind Kinnschilder. Ebenso ist bei der Konsumation von Speisen kein MNS vorgeschrieben. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der MNS-Pflicht ausgenommen.

Laut Daten des Gesundheitsministeriums haben die bestätigten Infektionen zuletzt dramatisch zugenommen. Illustration: Wikipedia

Keine Ausgangsbeschränkung aus wesentlichen Gründen

Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb sind in unter folgenden Bedingungen zulässig:

  • Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum 
  • Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten
  • Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
  • Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern erforderlich
  • Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung, wenn dies vor 20:00 Uhr nicht möglich war (z. B. Spazieren gehen, Joggen …)
  • Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen, Speisen und Getränke können abgeholt oder per Lieferdienst bestellt werden
  • Veranstaltungen sind abgesagt, Theater, Kinos und Konzertsäle bleiben geschlossen, ebenso Sportstätten wie z. B. auch Hallenbäder
  • Lebensmittelgeschäfte sowie Apotheken, Drogerien, Futtermittelhandlungen, BAnken, Postfilialen bleiben geöffnet; beim Einkaufen besteht MNS-Pflicht und der Mindest-Abstand von 1 Meter muss eingehalten werden. Pro 10 m² Geschäftsfläche ist ein/e Kunde/in zugelassen.
  • Pflicht-Schulen und Kindergärten bleiben für die Betreuung von Kindern geöffnet; in der Oberstufe und an den Universitäten wird per Distance-Learning unterrichtet.

Jeweils aktuelle Informationen zur Situation in Österreich und zur Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung finden Sie hier.

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