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Wie ist das Radfahren in der Stadt eigentlich geregelt?

Wie ist das Radfahren in der Stadt eigentlich geregelt?Die Polizei schaut auf das sichere Miteinander im Stadtverkehr. Foto: LPD Wien

Darf man sich als Radfahrer "vorschlängeln"?

Das "Vorschlängeln" ist nur unter diesen Umständen erlaubt: Die Fahrzeugkolonne muss stehen, es muss ausreichend Platz vorhanden sein und Abbiegende dürfen weder gefährdet noch behindert werden.

Dürfen Mehrzweckstreifen von Kraftfahrzeugen immer befahren werden?

Richtig ist, dass Kraftfahrzeuge Mehrzweckstreifen nur dann nutzen dürfen, wenn die übrige Fahrbahn für den Fahrzeugverkehr zu schmal ist. Dabei haben sie aber Nachrang gegenüber Radfahrerinnen und Radfahrern.

Dürfen Radfahrende gegen jede Einbahnstraße fahren?

Nein! Das Fahren gegen die Einbahn ist nur dann zulässig, wenn dies durch Verkehrszeichen ausdrücklich erlaubt wird. Die Ausnahmeregelung wird durch Zusatztafeln am Anfang und Ende der Einbahn angezeigt.

Haben Radfahrende am Zebrastreifen Vorrang gegenüber einem Kraftfahrzeug?

Nein - denn "radelnd" darf der Schutzweg von Radfahrenden gar nicht benutzt werden.
Nur das Schieben ist erlaubt! Auf dem Rad fahrend gibt es keinen Vorrang, wie er auf einer Radfahrerüberfahrt besteht.

Dürfen Radfahrende den Gehsteig befahren?

Nein! Das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen mit dem Fahrrad in Längsrichtung ist verboten und auch strafbar. Von diesem Verbot sind nur Kinderfahrräder ausgenommen, da diese, wenn sie einen äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 mm und eine erreichbare Fahrgeschwindigkeit von höchstens 5 km/h aufweisen, als Spielzeug gelten.

Ist das Telefonieren beim Radfahren erlaubt?

Ja, jedoch nur mit einer Freisprecheinrichtung! Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung und das Verfassen von Textnachrichten sind beim Radfahren verboten.

Trifft einen Radfahrenden, der gegen eine sich öffnende Autotür prallt, ein Mitverschulden?

Grundsätzlich trifft den Türöffnenden das Verschulden. § 23 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt: "Die Türen eines Fahrzeuges dürfen so lange nicht geöffnet werden und auch nicht geöffnet bleiben, als dadurch andere Straßenbenützer gefährdet oder behindert werden können."

Muss ein Radfahrer immer am äußerst rechten Fahrbahnrand fahren?

Das Rechtsfahrgebot (§7 StVO) gilt auch für Radfahrende. Dabei muss so weit rechts gefahren werden, wie es der Verkehr oder sonstige Hindernisse ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen erlauben. Nach der Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichts Wien ist die Einhaltung eines Abstands von 1,2 bis 1,8 Metern zu parkenden Fahrzeugen durchaus vertretbar und wird dadurch nicht gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen.

Weitere Informationen über die Rechtslage beim Radfahren gibt es hier.

 

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