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Eine Anwesenheit in der Behörde wird zwar weiterhin möglich sein, jedoch sind jedenfalls verschiedene Maßnahmen zu befolgen - darunter: häufiges, gründliches Händewaschen, Verwendung von vorhandenen Desinfektionsmitteln in und vor amtlichen Gebäuden, die Verwendung von Mund-Nasenschutz-Masken (Parteien und Behördenorgane; Gesichtsvisiere sind unzulässig), die Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern in sämtlichen Amtsräumen und Gebäuden. Wer sich krank fühlt oder eindeutige Symptome aufweist, soll jedenfalls zu Hause bleiben und sein Befinden abklären (unter der Gesundheits-nummer 1450, ohne Vorwahl aus allen Netzen).
In den Polizeikommissariaten haben Terminvergaben ausschließlich elektronisch oder telefonisch zu erfolgen. Anträge auf Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen, waffenrechtlichen Urkunden, elektronischen Verpflichtungserklärungen und Foto-E-Card-Erfassungen sind grundsätzlich elektronisch einzubringen, wie die Landespolizeidirektion Wien mitteilt.