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Radfahrende und FußgängerInnen freuen sich: E-Mopeds dürfen nun icht mehr auf den Radwegen unterwegs sein. Foto: LPD WienMit der neuen Novelle der Straßenverkehrsordnung dürfen E-Mopeds Radwege, Radfahrstreifen oder Radfahranlagen nicht mehr benutzen. E-Mopeds werden als Kraftfahrzeuge eingestuft und dürfen nur noch auf Straßen verwendet werden. Um ein E-Moped lenken zu dürfen, bedarf es ab 1. Oktober 2026 einen Führerschein der Klassen AM (Mopedausweis) oder B (schließt die Klasse AM mit ein), zudem wird ein Zulassungsschein benötigt, es besteht Kennzeichen-, Versicherungs- (z.B. Haftpflichtversicherung) und Sturzhelmpflicht. Die Alkoholgrenze liegt bei maximal 0,5 ‰ Blutalkohol bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol. Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöht werden.
