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Der ruhende Verkehr wird nun zur Gänze von der MA 67 der Stadt Wien überwacht. Foto: LPD WienDie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Parkraumüberwachung können neben der Kontrolle der Parkgebühren auch Verkehrs-übertretungen wie das Halten in zweiter Spur, auf Gehsteigen oder im Kreuzungsbereich strafen. Die Kontrolle der §57a-Plakette, Abschleppanordnungen bei verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen sowie die Überwachung falsch abgestellter E-Scooter fallen ebenfalls in ihren Zuständigkeits-bereich. Die Neustrukturierung verschafft der Polizei eine Entlastung beim Personal, das bislang auch für administrative und organisatorische Aufgaben im Bereich der Parkraumüberwachung eingesetzt war.
Doppelgleisigkeit fällt weg
"Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist eine wichtige Aufgabe, muss aber nicht von Polizistinnen und Polizisten wahrgenommen werden", erklärt Innenminister Mag. Gerhard Karner: "Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass sich die Polizei noch stärker auf ihre Kernaufgaben zum Schutz der Bevölkerung konzentrieren kann. Seit Juli liegen alle Zuständigkeiten für den ruhenden Verkehr bei der Stadt Wien. Dadurch fällt die Doppelgleisigkeit zweier Organisationsstrukturen weg und vereinfacht und beschleunigt Verwaltungsabläufe!"
Die Neustrukturierung sei Teil einer Modernisierung der Parkraumbewirtschaftung in Wien. "Nach der Einführung des flächendeckenden Parkpickerls und von Digitalisierungsmaßnahmen wie zuletzt die ,Scan Cars', bei denen gerade die Testphase erfolgreich läuft, folgt parallel dazu die Optimierung der Verwaltungsebene", so Wiens Amtsführende Stadträtin für Stadtentwicklung, Mobilität und Wiener Stadtwerke, Ulli Sima. Für Fragen rund um Park- und Verkehrsstrafen steht nun die MA 67 als zentrale Anlaufstelle den Autofahrerinnen und Autofahrern zur Verfügung.
