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Partnergewalt: Unterstützung für ersteinschreitende Polizistinnen und Polizisten

Partnergewalt: Unterstützung für ersteinschreitende Polizistinnen und PolizistenPolizistinnen und Polizisten werden beim Einschreiten in Fällen von Gewalt in der Privatsphäre unterstützt. Grafik: LPD Wien

Als ersteinschreitende/r Polizist oder Polizistin in einem Fall von physischer Gewalt z. B. zwischen Lebenspartnern trägt man eine hohe Verantwortung. Die Situation vor Ort ist richtig einzuordnen, das Ausmaß einer Gefahr für das Opfer richtig einzuschätzen und daraus passende Maßnahmen sind abzuleiten. Dies alles wie auch sonstige Präventions- und Sicherungsmaßnahmen für ein Opfer können nicht ohne Unterstützung für die Beamtinnen und Beamten geleistet werden. Aus diesem Grund ist seit einem knappen Jahr bei Fällen von Gewalt in der Privatsphäre umgehend der "GiP-Support" zu verständigen. GiP bezeichnet ein gemeinschaftliches Netzwerk von Polizeibeamtinnen und -beamten, das Informationen zu jedem einzelnen Fall sammelt, eine Gefährdungseinschätzung für das Opfer vornimmt und erste Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgibt. Zur Einholung einer Auskunft noch vor Ausspruch eines Betretungs- und Annäherungsverbotes ist die Kontaktaufnahme mit dem Support ebenfalls möglich.

Vorgehen nach dem Ontario Domestic Assault Risk Assessment ODARA

Um eine korrekte Gefährdungseinschätzung vornehmen zu können, holt das Support-Team, welches derzeit aus 120 Polizistinnen und Polizisten aus allen Stadtpolizeikommanden der Landespolizeidirektion Wien besteht, Informationen für die Beantwortung der 13 Fragen des internationalen Gefährdungseinschätzungstools ODARA (Ontario Domestic Assault Risk Assessment) ein.

Die Antworten sind entweder durch die Ersteinschreitenden selbst oder durch Befragung des Opfers beizubringen oder können durch das Support-Team aus der Aktenlage erhoben werden. Es sind Fragen nach vorangegangen, möglicherweise nicht polizeilich gemeldeten Gewalttaten durch den Täter oder die Täterin, früheren Haftstrafen, möglichen Verstößen gegen Bewährungsauflagen, Drohungen zu töten oder zu verletzen, Freiheitsentziehung am Opfer, Angst des Opfers vor künftigen Übergriffen durch den Täter oder die Täterin, möglichen Übergriffe während einer Schwangerschaft des Opfers, etwaigem Drogenmißbrauch oder möglichen Hindernissen bei der Inanspruchnahme von Opferhilfe  und dgl. mehr.

Gefährdungseinschätzung und Opferhilfe im Zentrum

Der GiP-Support hat selbst wiederum Meldepflichten. Im Falle von High Risk sind juristische Einrichtungen wie der Sicherheitshauptreferent oder dessen Vertretung zu verständigen. Das Bedrohungsmanagement, bestehend aus bedarfsorientiert geschulten Beamtinnen und Beamten sowie einer klinischen Psychologin, werden ebenfalls eingebunden. Das Opferschutzteam wiederum prüft zusammen mit dem GiP-Support die Gefährdungseinschätzung des Täters.

Die Einwilligung des Opfers für ein Betretungs- und Annäherungsverbot ist nicht erforderlich, es muss auch kein strafrechtlicher Tatbestand dafür vorliegen, hingegen muss auch der Gefährder/die Gefährderin zum Sachverhalt angehört werden. Ebenso kann das Verbot nicht vom Opfer selbst zurückgenommen werden. Die Verständigung von Opferschutzeinrichtungen ist obligatorisch. Wesentlich dabei ist, Risiken im Zusammenhang mit Partnergewalt zu reduzieren und Hilfsmaßnahmen für Betroffene zeitnah auszulösen.

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