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14 neue Polizeiärztinnen und Polizeiärzte im Dienst

14 neue Polizeiärztinnen und Polizeiärzte im DienstSeit Anfang September 2022 gibt es 14 neue Polizeiärztinnen und Polizeiärzte. Foto: BMI/Gerd Pachauer

Der Sektionschef dankte dem chefärztlichen Dienst im BMI für die Unterstützung und die Ausrichtung des unter Federführung von Chefärztin Yasmin Frank-Dastmaltschi betreuten Lehrganges. 2010 wurde vom chefärztlichen Dienst ein Grundausbildungslehrgang geschaffen, der einen fundierten, qualitativ hochwertigen und bundesweit einheitlichen Ausbildungs-Standard für die Polizeiärztinnen und Polizeiärzte bietet. Der Grundausbildungslehrgang ist für jede Polizeiärztin und jeden Polizeiarzt verpflichtend zu absolvieren und wird mit einer Dienstprüfung abgeschlossen. Zu den Inhalten der Grundausbildung gehören unter anderem rechtliche Vorträge zu Verkehrsrecht, Medizinrecht und Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Das Curriculum besteht aus vier Modulen und wird als dreitägige Blockveranstaltung mit 96 Unterrichtseinheiten abgehalten.

Vielfältiger Aufgabenbereich

Von der österreichischen Ärztekammer (ÖAK) wird diese Ausbildung anerkannt. Die Absolventinnen und Absolventen bekommen 96 Diplomfortbildungspunkte angerechnet. Das Diplom dient den Ärztinnen und Ärzten als Nachweis der Absolvierung von kontinuierlicher ärztlicher Fortbildung und dokumentiert den strukturierten Kompetenzerhalt einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Auch für Honorarärztinnen und Honorarärzte wird der Lehrgang von den Landespolizeidirektionen kostenlos zu Verfügung gestellt.

In den Aufgabenbereich der 67 in Österreich tätigen Vertragsärztinnen und -ärzte sowie der 76 Honorarärztinnen und -ärzte der Polizei fallen beispielweise die Beurteilung von Körperschäden, Untersuchungen nach dem Unterbringungsgesetz, die Kriminalpolizeiliche Leichenbeschau, Betreuung von Häftlingen im Polizeianhaltezentrum, Haftfähigkeitsbeurteilungen, Sachverständigentätigkeit sowie Feststellung von Alkohol- und Suchtgiftbeeinträchtigung im Straßenverkehr.

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