Privacy Information

We use cookies to show external content, personalize your experience, to be able to offer functions for social media and to analyze access to our website. By doing so, some of the data about your use of our website may be shared with our external partners. Our partners may combine this information with other data that you have provided to them or that they have collected as part of your use of the services.

You can either agree to accept the usage of all those external services and the respective use of cookies or just accept compulsory cookies which are required to ensure the basic functionalities of this website. Regard, that some pages of this website may not be displayed properly when chosing the later option.

Accept all
Accept necessary cookies only
Beratung
News > Reisepassbestimmungen

Auch im Schengen-Raum herrscht Ausweis- bzw. Reisepasspflicht

Auch im Schengen-Raum herrscht Ausweis- bzw. ReisepasspflichtTrotz Reisefreiheit in der EU ist es angeraten, einen gültigen Reisepass bei sich zu führen. Foto: LPD Wien

Auf Reisen sollte man sich auch nicht auf einen abgelaufenen Reisepass verlassen. Da die Passämter der Stadt Wien in der Urlaubssaison mit einer erhöhten Anzahl von Anträgen auf Verlängerung des Reisepasses konfrontiert sind und sich Bearbeitungszeiten in die Länge ziehen können, empfiehlt es sich, frühzeitig die Gültigkeitsdauer des Reisepasses zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig einen Termin beim Amt zu buchen. In Wien kann dazu die Passservicestelle jedes beliebigen Bezirksamtes aufgesucht werden, unabhängig vom Wohnbezirk. Wenn der Pass im Urlaubsland verloren geht, kann ein Notpass ausgestellt werden. Dafür zuständig ist das jeweilige österreichische Konsulat oder die österreichische Botschaft im Urlaubsland. Der Notpass gilt nur für begrenzte Zeit und kann nur nach einer Anzeige bei der örtlich zuständigen Polizei ausgestellt werden. Zurück in Österreich muss eine erneute Anzeige bei der österreichischen Polizei erstattet werden.

Eigener Kinderreispass erforderlich

Kinder benötigen seit 2012 einen eigenen "Kinderreisepass." Eine Miteintragung im Reisepass eines Elternteils reicht nicht mehr. Auch der Kinderreisepass muss in regelmäßigen Abständen verlängert werden, abhängig vom Alter des Kindes. Reist das Kind nicht mit den Eltern mit, sondern mit anderen Verwandten oder Bekannten, empfiehlt sich die Ausstellung einer Vollmacht in der Sprache des Urlaubslandes.

Mitreisende Hunde, Katzen oder Frettchen benötigen seit 2004 innerhalb der EU einen eigenen Heimtierausweis (Pet-Passport). Dieser kann bei allen Tierärztinnen bzw. Tierärzten oder bei der Veterinärmedizinischen Universität Wien beantragt werden. Andere Haustierarten (auch exotische) benötigen keinen eigenen Pass. Zu bedenken ist, dass je nach Fluglinie und Urlaubsland eigene Beförderungs- und Einreisebestimmungen für Tiere gelten können. Dies gilt insbesondere bei Reisen außerhalb der EU.

Wer in das Vereinigte Königreich, bzw. das britische Commonwealth reisen möchte, muss sich seit April 2025 online für die Electronic Travel Authorisation (ETA) registrieren. Britische Behörden empfehlen, die Registrierung spätestens drei Tage vor Reiseantritt durchzuführen. Für die meisten Länder außerhalb der EU gelten spezielle Einreise- und Visabestimmungen. Informieren Sie sich dazu am besten rechtzeitig auf der Homepage des österreichischen Außenministeriums.

Weitere Informationen:

© Verein der Freunde der Wiener Polizei, Kontakt & Impressum | Benutzerhinweise | DatenschutzMade by Artware
Beratung