
Die gesetzlichen Bestimmungen für die Nutzung von Scootern und E-Bikes wurden verschärft. Foto: LPD WienIm Rahmen kontinuierlich durchgeführter Verkehrsschwerpunkt-Kontrollen im Raum Wien gab es zuletzt am 15. April 2026 Überprüfungen der Landesverkehrs-abteilung von E-Scooter-Lenkenden und Radfahrenden. Dabei wurden 199 Anzeigen und 236 Organmandate ausgestellt - darunter 53 Radfahrende und 15 E-Scooter-Fahrende, die das Rotlicht der Verkehrslichtsignalanlage missachteten -, 25 Abmahnungen ausgesprochen, 35 Alkovortests und 10 Kontrollen der Bauart-geschwindigkeit der angehaltenen E-Scooter durchgeführt. 13 Personen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die zuletzt gestiegenen Unfallzahlen mit dieser Art Fahrzeuge führten zu Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen ab 1. Mai 2026:
Auch für die Fahrt mit E-Bikes gilt ab 1. Mai 2026 eine Helmpflicht bis zum vollendenten 16. Lebensjahr. Für E-Moped-Fahrende werden ab 1. Oktober 2026 auch gesetzliche Änderungen nach der Straßenverkehrsordnung bestehen: E-Mopeds, die bis dato auf Radfahranlagen unterwegs waren, dürfen diese dann nicht mehr benutzen. E-Mopeds werden als Kraftfahrzeug eingestuft und dürfen zukünftig nur noch auf Straßen fahren.
Um ein E-Moped zu lenken, bedarf es:
