Datenschutz Information Wir verwenden Cookies um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben. |
So ist geregelt, dass das ziehende Fahrrad mindestens einen Gang besitzen muss, bei dem pro Kurbelumdrehung maximal 4 Meter zurückgelegt werden. Das Fahrrad und der Anhänger müssen so gesichert sein, dass Kinder beim Transportieren nicht die Speichen berühren können oder dass sich Gliedmaßen zwischen Hinterrad und Radabdeckung nicht einklemmen können. Das Fahrrad benötigt zudem einen funktionierenden Fahrradständer. Kinder bis 12 Jahren dürfen im Fahrradanhänger befördert werden und müssen einen Helm tragen. Jedes Kind braucht ein eigenes Gurtsystem und muss angeschnallt sein. Fahrradanhänger sind einachsig und benötigten folgende Sicherheitsausstattung:
Zum Personentransport bestimmte Fahrradanhänger müssen zusätzlich ausgerüstet sein mit:
Beim Transportfahrrad wird zwischen Frontlader oder Longtails unterschieden. Beim Frontlader ist die Ladefläche zwischen dem Lenker und dem Vorderrad angebracht, während beim Longtail die Ladefläche auf einem verlängerten Gepäckträger angebracht ist. Frontlader haben eine bessere Sicht auf die Ladung, benötigen jedoch mehr Übung beim Fahren, da der Transportschwerpunkt vorne liegt. Mehr Platz für Lasten und Kinder bieten die Longtails. Diese lassen sich auch leichter fahren, da sie im Fahrverhalten dem klassischen Fahrrad ähneln.
Informieren Sie sich beim Kauf eines Transportrades über die maximale Zuladung und das Gesamtgewicht beim Hersteller. Bei mehrspurigen Transporträdern liegt die maximale Beladung bei 250 kg. Bei einspurigen Transporträdern gibt es zwar kein gesetzliches Limit, dennoch ist ein sicherer Transport zu gewährleisten: Es dürfen keine Gegenstände transportiert werden, die das Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung behindern, die freie Sicht oder die Bewegungsfreiheit des Fahrers beeinträchtigen, Personen gefährden oder Sachen beschädigen können. Je schwerer die Ladung, desto tiefer und mittiger sollte sie gelagert werden. Um die Ladung sicher zu stabilisieren, sollten Spanngurte verwendet werden.
Einspurige Transporträder mit einem Abstand der Naben des Vorderrades und des Hinterrades von nicht mehr als 1,7 Meter dürfen auf Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radwegen, Geh- und Radwegen sowie auf Radfahrerüberfahrten benutzt werden. Dies gilt auch für mehrspurige Transporträder.
Fahrräder sind so abzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden. Dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.
Weitere Informationen bietet die Fahrradverordnung unter diesem Link.