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News > Fahrradverordnung

Was gilt beim Radfahren mit Anhänger?

Was gilt beim Radfahren mit Anhänger?Die Fahrradverordnung regelt die Sicherheit im Radverkehr. Foto: LPDW

So ist geregelt, dass das ziehende Fahrrad mindestens einen Gang besitzen muss, bei dem pro Kurbelumdrehung maximal 4 Meter zurückgelegt werden. Das Fahrrad und der Anhänger müssen so gesichert sein, dass Kinder beim Transportieren nicht die Speichen berühren können oder dass sich Gliedmaßen zwischen Hinterrad und Radabdeckung nicht einklemmen können. Das Fahrrad benötigt zudem einen funktionierenden Fahrradständer. Kinder bis 12 Jahren dürfen im Fahrradanhänger befördert werden und müssen einen Helm tragen. Jedes Kind braucht ein eigenes Gurtsystem und muss angeschnallt sein. Fahrradanhänger sind einachsig und benötigten folgende Sicherheitsausstattung:

  • Der Anhänger muss mit einer Feststellbremse oder einer Radblockiereinrichtung, die auf beide Räder wirkt, ausgestattet sein; 
  • Der Anhänger benötigt eine eigene Lichtanlage mit einem roten Rücklicht, vorne mit einem weißen und hinten mit einem roten Rückstrahler, dabei dürfen die roten Rückstrahler mit den Rücklichtern verbunden sein, sowie jeweils einem gelben Rückstrahler an den seitlichen Flächen. 
  • Bei Anhängern, die breiter als 60 cm sind, sind jeweils zwei Rücklichter sowie zwei weiße und zwei rote Rückstrahler so anzubringen, dass die Breite des Anhängers zweifelsfrei erkennbar ist. Sämtliche Rückstrahler müssen eine rückstrahlende Fläche von jeweils mindestens 20 cm aufweisen.

Zum Personentransport bestimmte Fahrradanhänger müssen zusätzlich ausgerüstet sein mit:

  • geeigneten Rückhalteeinrichtungen; 
  • mit einer mindestens 1,5 m hohen, biegsamen Fahnenstange mit leuchtfarbenem Wimpel; 
  • mit einer Vorrichtung, die zur Abdeckung der Speichen und der Radhäuser und gegenüber Hinausbeugen und Kontakt der Beine mit der Fahrbahn wirksam ist.

Regelungen für Transportfahrräder

Beim Transportfahrrad wird zwischen Frontlader oder Longtails unterschieden. Beim Frontlader ist die Ladefläche zwischen dem Lenker und dem Vorderrad angebracht, während beim Longtail die Ladefläche auf einem verlängerten Gepäckträger angebracht ist. Frontlader haben eine bessere Sicht auf die Ladung, benötigen jedoch mehr Übung beim Fahren, da der Transportschwerpunkt vorne liegt. Mehr Platz für Lasten und Kinder bieten die Longtails. Diese lassen sich auch leichter fahren, da sie im Fahrverhalten dem klassischen Fahrrad ähneln.

Informieren Sie sich beim Kauf eines Transportrades über die maximale Zuladung und das  Gesamtgewicht beim Hersteller. Bei mehrspurigen Transporträdern liegt die maximale Beladung bei 250 kg. Bei einspurigen Transporträdern gibt es zwar kein gesetzliches Limit, dennoch ist ein sicherer Transport zu gewährleisten: Es dürfen keine Gegenstände transportiert werden, die das Anzeigen der Fahrtrichtungsänderung behindern, die freie Sicht oder die Bewegungsfreiheit des Fahrers beeinträchtigen, Personen gefährden oder Sachen beschädigen können. Je schwerer die Ladung, desto tiefer und mittiger sollte sie gelagert werden. Um die Ladung sicher zu stabilisieren, sollten Spanngurte verwendet werden.

Begrenzungen bei der Wegenutzung

Einspurige Transporträder mit einem Abstand der Naben des Vorderrades und des Hinterrades von nicht mehr als 1,7 Meter dürfen auf Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen, Radwegen, Geh- und Radwegen sowie auf Radfahrerüberfahrten benutzt werden. Dies gilt auch für mehrspurige Transporträder. 

Fahrräder sind so abzustellen, dass sie nicht umfallen oder den Verkehr behindern können. Ist ein Gehsteig mehr als 2,5 m breit, so dürfen Fahrräder auch auf dem Gehsteig abgestellt werden. Dies gilt nicht im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel, außer wenn dort Fahrradständer aufgestellt sind. Auf einem Gehsteig sind Fahrräder platzsparend so aufzustellen, dass Fußgänger nicht behindert und Sachen nicht beschädigt werden.

Weitere Informationen bietet die Fahrradverordnung unter diesem Link.

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