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Die Bundesregierung führte in den vergangenen Jahren diverse Maßnahmen im Gewaltschutz ein. Legistisch wurden sicherheits-polizeiliche Fallkonferenzen, ein verpflichtendes Anti-Gewalttraining und ein automatisches Waffenverbot für Gefährder implementiert. Auch auf polizeilicher Ebene wurden Schritte gesetzt: Die Zahl der Präventions-spezialistinnen und -spezialisten wurde mehr als verdoppelt, von 500 auf rund 1.200, die in 38 Kriminalassistenz-dienststellen zur Verfügung stehen. Der Kriminaldienst wurde reformiert und der Schwerpunkt dabei auf die Prävention gelegt. Seit dem 1. August 2024 ist ein spezialisiertes Büro für Gewaltschutz im Bundeskriminalamt eingerichtet. Zusätzlich werden neun Koordinatoren für den Gewaltschutz in allen Bundesländern eingesetzt. Mit der Präsentation der Gewaltschutzstrategie vor einigen Wochen setzte das Innenministerium "einen weiteren wichtigen Schritt, um ein gemeinsames Gewaltschutz-Dach zu bauen", so Karner.
"Jede Frau und jedes Kind hat das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Unser Fokus lag daher in den letzten Jahren auf dem österreichweiten Ausbau eines flächendeckenden Beratungs- und Opferschutzangebotes für Frauen und Mädchen und wir haben ein effektives Gewaltschutz-Netz aufgebaut. Außerdem haben wir das Frauenbudget verdreifacht, wobei ein Großteil in den Gewaltschutz investiert wird", erklärte Frauenministerin Susanne Raab.
"Die verpflichtende Beratung von Tätern mit den Anti-Gewalttrainings sowie die sicherheitspolizeilichen Fallkonferenzen waren für uns besonders ausschlaggebend im Gewaltschutz. In den Gesprächen mit betroffenen Frauen hören wir oft, dass es für sie erleichternd ist, dass Täter durch die Maßnahmen gezwungen werden, sich mit ihren Taten auseinanderzusetzen", sagte Marina Sorgo, Bundesverbandsvorsitzende der Österreichischen Gewaltschutzzentren.
8.610 Betretungs- und Annäherungsverbote wurden seit Beginn des Jahres 2024 ausgesprochen (im Vorjahr waren es 8.947 im Vergleichszeitraum – im Gesamtjahr 2023 waren es 15.115). 134 sicherheitspolizeiliche Fallkonferenzen wurden durchgeführt (135 im Vergleichszeitraum 2023, 234 im gesamten letzten Jahr und im Jahr ihrer gesetzlichen Verankerung 2020 waren es 25). Bis Ende Juli 2024 wurden 7.171 Gefährder zum verpflichtenden Anti-Gewalttraining vorgeladen (7.428 im Vergleichszeitraum 2023).
Bis zum Datum der Pressekonferenz wurden heuer 15 Tötungsdelikte an Frauen begangen (Vergleichszeitraum 2023: 24), das entspricht knapp einem Drittel weniger. Von den 15 Tötungsdelikten an Frauen fanden vier in Lebensgemeinschaften oder Ehen statt, die mit großen Herausforderungen und Überforderungen im Bereich der Pflege zu kämpfen hatten. "Jeder Mord ist einer zu viel – jeder Fall völlig unterschiedlich, aber bei keinem einzigen Mord gab es im Vorfeld ein polizeiliches Betretungs- und Annäherungsverbot", betonte Karner.
Informationen zu den Gewaltschutzzentren unter: www.gewaltschutzzentrum.at
Verbrechensopferhilfe WEISSER RING: www.weisser-ring.at