Datenschutz Information

Wir verwenden Cookies um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Sie können entweder allen externen Services und damit Verbundenen Cookies zustimmen, oder lediglich jenen die für die korrekte Funktionsweise der Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, dass bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können.

Alle akzeptieren
Nur notwendige Cookies akzeptieren
Tradition
News > Ukraine-Hilfe

Fragen und Antworten zu Hilfe für die Ukraine

Fragen und Antworten zu Hilfe für die UkraineÖsterreich hilft - das BMI informiert. Foto: BMI/Severin Pinzger

Das Innenministerium hat eine Liste von Organisationen in der Nachbarschaft der Ukraine zusammengestellt, die bekannt gegeben haben, Hilfsgüter entgegenzunehmen (zur Liste hier klicken). Das BMI ist bemüht, private humanitäre Initiativen mit dieser Zusammenstellung von Organisationen, die aus eigenen Recherchen und offenen Quellen stammt, bestmöglich zu unterstützen. Das BMI möchte darauf hinweisen, dass es keine Gewähr dafür übernehmen kann, dass bestimmte Hilfsgüter von den angeführten Stellen im Einzelfall tatsächlich abgenommen werden können. Die Zusammenstellung ist daher als Hilfestellung zu verstehen, wenn Abnehmer für Güter aus privaten Initiativen gesucht werden. Es wird daher in jedem Fall empfohlen, zuerst mit einer der Stellen unmittelbar direkten Kontakt aufzunehmen. Es darf auch darauf hingewiesen werden, dass private Initiativen in Eigenverantwortung erfolgen und dem BMI hierfür keine Zuständigkeit zukommt.

Informationen über Hilfsmöglichkeiten in Österreich finden sich u. a. hier:

Österreich hilft der Ukraine

Mit bisher zwei Hilfslieferungen unterstützt Österreich die Ukraine durch u.a. 50.000 Liter Handdesinfektionsmittel, 9.000 Liter Flächendesinfektionsmittel, 50.000 Stück Schutzbrillen, 50.000 Stück MNS-Masken und 20.000 Stück Handschuhe, fünf Stromgeneratoren, 700 Schlafsäcke und Liegematten sowie 28 IBC-Wasser-Container mit einem jeweiligen Fassungsvermögen von 1.000 Litern.

 Innenminister Mag. Gerhard Karner: Hilfestellung Österreichs
durch die Lieferung von dringend benötigten Gütern. Foto: BMI

"Mit dem heutigen Transport leisten wir unmittelbar Hilfe für die Menschen in der Ukraine. Natürlich werden wir auch die Nachbarstaaten bei der Betreuung von geflüchteten Ukrainern unterstützen, wenn sie unsere Hilfe anfordern", sagte Innenminister Gerhard Karner am 25. Februar 2022 anlässlich der Entsendung einer Hilfslieferung: "Unsere volle Solidarität gilt der Ukraine. Was wir erleben, ist ein Bruch des Völkerrechts. Dazu haben wir eine ganz klare Haltung und unterstützen das beim Krisengipfel der EU beschlossene Sanktionspaket!"

Was für ukrainische Staatsangehörige derzeit gilt

Benötige ich als ukrainischer Staatsangehöriger ein Visum, um in Österreich einzureisen? Wenn Sie über einen biometrischen Reisepass verfügen, benötigen Sie für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen (innerhalb von 180 Tagen) grundsätzlich kein Visum für die Einreise. Haben Sie KEINEN biometrischen Reisepass oder planen Sie einen längeren Aufenthalt bzw. eine Arbeitsaufnahme, wird ein Visum benötigt.

Wo bekomme ich als ukrainischer Staatsangehöriger ein Visum für Österreich, falls ich eines benötigen sollte? Visa können an der Österreichischen Botschaft Laibach (Slowenien), der Österreichischen Botschaft Pressburg (Slowakei) oder am Generalkonsulat München beantragt werden. Die Österreichische Botschaft in Kiew ist nur eingeschränkt operativ tätig (Informationen unter www.bmeia.gv.at).

Ich habe Verwandte in der Ukraine und möchte diese nach Österreich holen. Wie geht das? Diese Personen können entweder visumfrei für 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen) einreisen oder ein Visum beantragen.

Mein legaler Aufenthalt geht bald zu Ende. Was soll ich machen? Sie können bei der zuständigen Landespolizeidirektion um ein Visum aus humanitären Gründen ansuchen. Der Kriegszustand in der Ukraine gilt – so lange er anhält – als Grund.

Mein legaler Aufenthalt in Österreich ist zu Ende und ich halte mich nun illegal im Land auf, da ich nicht in die Ukraine ausreisen konnte/kann. Was passiert nun? Solange Sie nicht in die Ukraine reisen können, weil dies unmöglich ist, müssen Sie mit keiner Strafe rechnen. Sobald es aber wieder möglich ist, müssen Sie Österreich jedoch verlassen.

Hat SARS-CoV-2/ COVID-19 Auswirkungen darauf, ob ich in Österreich einreisen darf? Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die derzeit gültige COVID-19 Einreiseverordnung. Personen, die auf Grund einer kriegerischen Auseinandersetzung einreisen, sind von dieser ausgenommen (Informationen unter: www.sozialministerium.at).

Ich wurde aus der Ukraine in ein Nachbarland evakuiert, verfüge aber über kein entsprechendes Visum bzw. über keinen Aufenthaltstitel für den Schengenraum. Ich habe jedoch bei meiner Einreise in den Schengenraum in meinen Pass einen Einreisestempel bekommen. Um in meine Heimat zu reisen, müsste ich vom Flughafen Wien-Schwechat abfliegen. Ist das möglich? Ja. Der im Pass bei Einreise angebrachte Einreisestempel stellt eine Einreisegenehmigung eines an die Ukraine angrenzenden Schengenstaates dar. Diese Einreisegenehmigung erstreckt sich für den Zweck der Durchreise und unmittelbar folgenden Ausreise ins Heimatland auf den gesamten Schengenraum, somit auch auf das österreichische Staatsgebiet und zwar unabhängig davon, ob Österreich Binnengrenzkontrollen vornimmt oder nicht. Sie halten sich somit solange legal in Österreich auf, als es für den Zweck der ehestmöglichen Weiterreise in Ihren Heimatstaat erforderlich ist.

Mein legaler Aufenthalt in Österreich ist zu Ende, es gibt aber erst in einigen Tagen einen Flug in meine Heimat. Wenn es keine frühere Heimreisemöglichkeit gibt, halten Sie sich bis zur ehestmöglichen Ausreise legal in Österreich auf. Sie haben Ihre Heimreisemöglichkeit selbständig, ehestmöglich und unmittelbar wahrzunehmen, andernfalls Sie strafbar werden.

Ich möchte in Österreich als Saisonier/ Erntehelfer arbeiten und benötige dafür ein Visum, halte mich aber noch in der Ukraine auf. Wie bekomme ich das Visum? Wenn eine Beantragung eines Visums an der Botschaft in Kiew nicht möglich ist, so können Sie, wenn Sie über einen biometrischen Reisepass verfügen, grundsätzlich visumfrei in den Schengenraum einreisen und Ihren Visumantrag an den Österreichischen Botschaften Laibach und Pressburg oder am Generalkonsulat München einbringen.

Ich halte mich bereits visumfrei in Österreich auf und möchte nun erstmalig ein Visum beantragen, um als Saisonier/ Erntehelfer in Österreich zu arbeiten. Was mache ich? Wenn Sie sich rechtmäßig in Österreich aufhalten, können Sie ihren erstmaligen Antrag auf ein Visum für Saisoniers/ Erntehelfer an den Österreichischen Botschaften Laibach und Pressburg oder am Generalkonsulat München einbringen.

Ich arbeite bereits als Saisonier/Erntehelfer in Österreich und möchte meine Tätigkeit und damit mein Visum verlängern. Wie schon bisher können Sie das im Inland bei der zuständigen Landespolizeidirektion tun.

Ich bin ukrainischer Staatsangehöriger, hatte meinen bisherigen Lebensmittelpunkt in der Ukraine und bin aufgrund der aktuellen Lage aus der Ukraine geflohen. Ich möchte deshalb in Österreich einreisen bzw. durch Österreich durchreisen, um zu einem persönlichen Anknüpfungspunkt (z.B. Familie, Freunde , sonstige Bezugspersonen) in Österreich oder einem anderen Land zu gelangen. Leider verfüge ich nicht über die dazu nötige Dokumentation, da ich keinen biometrischen Reisepass und auch kein Visum habe. Kann ich trotzdem in Österreich einreisen bzw. durchreisen? Ihnen kann die Einreise bzw. Durchreise aus humanitären Gründen nach einer individuellen Einzelfallprüfung gestattet werden, wenn Sie im Rahmen einer Grenzkontrolle Ihre ukrainische Staatsangehörigkeit und Identität nachweisen können, gegen Sie weder ein Einreiseverbot noch ein Aufenthaltsverbot vorliegt, kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit darstellen und Sie die obgenannten Umstände glaubhaft machen können.

Informationen für ukrainische Staatsangehörige finden Sie hier.
FAQ in English - click here.

 

 

© Verein der Freunde der Wiener Polizei, Kontakt & Impressum | Benutzerhinweise | DatenschutzMade by Artware
Tradition