Datenschutz Information

Wir verwenden Cookies um externe Inhalte darzustellen, Ihre Anzeige zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Dabei werden ggf. Informationen zu Ihrer Verwendung unserer Website an unsere Partner für externe Inhalte, soziale Medien, Werbung und Analysen weitergegeben. Unsere Partner führen diese Informationen möglicherweise mit weiteren Daten zusammen, die Sie bereitgestellt haben oder die sie im Rahmen Ihrer Nutzung der Dienste gesammelt haben.

Sie können entweder allen externen Services und damit Verbundenen Cookies zustimmen, oder lediglich jenen die für die korrekte Funktionsweise der Website zwingend notwendig sind. Beachten Sie, dass bei der Wahl der zweiten Möglichkeit ggf. nicht alle Inhalte angezeigt werden können.

Alle akzeptieren
Nur notwendige Cookies akzeptieren
Wir fördern die Sicherheit Wiens
News > United Nations

Was die Polizeiorganisation zur UN-Friedenssicherung beitragen

Was die Polizeiorganisation zur UN-Friedenssicherung beitragenSchon 1958 waren österreichische Polizisten im UN-Einsatz, derzeit sind sie an vier Peacekeeping-Missionen beteiligt. Foto: BMI

Mit der Resolution 57/129 bestimmte die UNO-Generalversammlung den 29. Mai als internationalen Tag der UN-Peacekeepers. Das Datum soll an den 29. Mai 1948 erinnern, als die erste Friedensmission unter der Bezeichnung "United Nations Truce Supervision Organization" (UNTSO) in Palästina startete. Alljährlich werden im UNO Hauptquartier in New York an diesem Tag in einer feierlichen Zeremonie jene Männer und Frauen geehrt, die in Friedensmissionen gedient haben. Besonders wird jener bisher insgesamt 3.800  Menschen gedacht, die ihr Leben im Rahmen solcher Missionen aufgrund von Gewaltakten, Krankheiten oder Unfällen verloren. Posthum wird den Opfern jeweils des vergangenen Jahres dabei die "Dag Hammarskjöld Ehrenmedaille" zuerkannt.

Österreichische Polizisten seit 1958 dabei

"Mindestens dreijährige Polizeidienstzeit, ein Alter von 23-40 Jahren, gute englische Sprachkenntnisse und mindestens durchschnittlich gute Schützen": Bereits im Dezember 1957 wurde per Rundschreiben an die damaligen Polizei- und Gendarmeriedienststellen über die Möglichkeit und die Voraussetzungen der Dienstverrichtung im UN-Field Service informiert. Im Februar 1958 lagen 145 Bewerbungen vor, davon 91 aus Wien. Einen dienstrechtlichen Rahmen zur Entsendung gab es damals noch nicht. In Absprache mit beteiligten Ministerien wurde festgelegt, dass sich Exekutivbedienstete, welche von den Vereinten Nationen unter Vertrag genommen wurden, unter Entfall ihrer heimischen Bezüge für die Dauer von einem Jahr karenzieren lassen konnten.

Die österreichische Beteiligung an der internationalen Zusammenarbeit
wurde von Anfang an geschätzt und im Laufe der Jahrzehnte kontinuierlich verbessert.

Im Sommer 1958 meldeten sich die ersten sieben Beamten beim Kommando der UNTSO  in Jerusalem. Von dort wurden sie verschiedenen Dienststellen in Gaza, Jordanien und dem Libanon zugeteilt. Obwohl die Dienstverrichtung der österreichischen Beamten beim UN-Field-Service von allen Seiten geschätzt wurde, war dieser Einsatz wohl auch der Beginn einer, vorsichtig formuliert, "turbulenten" Zeit ...

Gerüchte führten zu professionalisiertem Auswahlverfahren

So gab es etwa Gerüchte, dass zwei österreichische Beamte wegen "Unfähigkeit" entlassen wurden - einer soll vom Lenken eines Kraftfahrzeuges keine Ahnung und der andere keine Englischkenntnisse gehabt haben. Diese Gerüchte stellten sich zwar bei weiteren Erhebungen durch das Innenministerium als falsch heraus, führten aber zu einigem Aufsehen - und in der Folge zu einer Professionalisierung des Auswahlverfahrens.

Das richtige Procedere musste auch erst im dienstrechtlichen Umgang mit den  Auslandseinsätzen gefunden werden. Heftig diskutiert wurden damals auch die Befürchtungen, dass Beamte nach längerem Auslandseinsatz womöglich für den heimischen Exekutivdienst nicht mehr geeignet wären, der österreichischen Gesetzesentwicklung nicht folgen könnten und ein Motivationsverlust eintreten könnte, weil das durchschnittliche UN-Gehalt etwa fünfmal so hoch wie die reguläre österreichische Entlohnung war ...


Heute erfolgen Auslandseinsätze unter einheitlichen dienstrechtlichen und
Aufgaben-bezogenen Regelungen.

Sonderregelung für Zypern-Einsätze ...

1959 galt deshalb die Regel, dass eine Karenzierung nur für maximal zwei Jahre genehmigt wurde. Nach diplomatischen Interventionen wurde dieser Zeitraum schrittweise auf eine maximal vierjährige UN-Dienstverrichtung erweitert. Generell fehlte aber eine eindeutige Regelung. Manche Beamte kündigten ihr Dienstverhältnis in Österreich und widmeten sich ganz dem Dienst im UN Field Service, gegen andere wurden teilweise disziplinäre Maßnahmen ergriffen, weil sie schlichtweg nicht zum Dienstantritt in Österreich erschienen.

Mit dem Beginn internationaler Friedenseinsätze unter Beteiligung der österreichischen Exekutive 1964 setzte der damalige Innenminister Franz Olah diesem problematischen Zustand per Weisung ein Ende. Demnach gab es für damals bereits bei den UN Dienst tuende Beamte grundsätzlich keine Verlängerung und es wurden keine weiteren Karenzurlaube an Beamte für die UN erlaubt. Einzige taxativ angeführte Ausnahme war die "Sonderaktion Zypern", die Mission UNFICYP. Damit war unter die Anfangsphase in Österreich ein Schlussstrich gesetzt. Von 1958 bis 1965 hatten 24 österreichische Exekutivbeamte im UN-Field Service gedient.

... unter UN-Oberkommando

Aus ziviler Sicht galt der Einsatz von Polizeikontingenten in Zypern 1964 als die erste offizielle Friedensmission mit österreichischer Beteiligung. Erstmals waren österreichische Beamte nicht mehr als UN-Mitarbeiter mit individuellen UN-Dienstverträgen, sondern als Angehörige eines 28 Mann starken österreichischen Polizei- bzw.  Gendarmeriekontingents unter UN-Oberkommando im Einsatz.

Seitdem ist die Entsendung von internationalen Polizistinnen und Polizisten ein fester Bestandteil friedensunterstützender Missionen der UN wie auch der Krisenmanagement-Missionen der Europäischen Union. International bilden die Sicherheitsratsresolution der Vereinten Nationen und gemeinsame Beschlüsse der EU, national das "Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland […]" den rechtlichen Rahmen für Polizeimissionen.

Die Kernaufgaben der Polizistinnen und Polizisten im Auslandseinsatz

2014 nannte der damalige UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon drei Kernaufgaben der UN Police:

  1. Unterstützung lokaler Polizeiorganisationen durch Reform- und Restrukturierungsmaßnahmen
  2. Operative Unterstützung der lokalen Polizei und anderer, für die Sicherheit relevanter Organisationen
  3. Vorübergehende Ausübung von Exekutivgewalt.

Bei der Teilnahme an internationalen Friedensmissionen blickt die österreichische Exekutive mittlerweile auf 57 Jahre Erfahrung zurück. In dieser Zeitspanne nahmen österreichische Exekutivbedienstete an mehr als 30 internationalen Missionen unter der Schirmherrschaft der UNO, der EU oder der OSZE teil.

Seit 1995 mit weiblicher Verstärkung

Im Jahr 1995 war die erste Exekutivbedienstete im Auslandseinsatz, 2005 stand ein gesamtes österreichisches Polizeikontingent im Zuge der European Union Police Mission in Bosnien und Herzegowina erstmals unter dem Kommando einer Frau.

Im Laufe der Jahrzehnte wurden die Auswahl, Ausbildung und Vorbereitung der österreichischen Exekutivbediensteten für den UN-Einsatz stetig verbessert und professionalisiert. Aktuell sind österreichische Polizistinnen und Polizisten in vier Peacekeeping-Missionen im Einsatz.

 

Alle Fotos: BMI / LPD Wien
Nähere Informationen zum Peacekeepers Day finden sich hier

 

© Verein der Freunde der Wiener Polizei, Kontakt & Impressum | Benutzerhinweise | DatenschutzMade by Artware
Wir fördern die Sicherheit Wiens