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So wie in der "2G"-Phase und in der Lockdown-Phase für Ungeimpfte kontrolliert die Polizei im allgemeinen Streifendienst wie z. B. bei Verkehrskontrollen, aber auch im Rahmen von Schwerpunktaktionen durch die Bereitschaftseinheit. Dabei werden spezielle Streifen mit der Gesundheitsbehörde in jedem Bezirk durchgeführt. Bei jeder polizeilichen Amtshandlung werden die Bestimmungen des Lockdowns kontrolliert. Sollten für Kontrollierte Ausnahmen der Ausgangsbe-schränkung bestehen, ist diese Ausnahme gegenüber der Polizei glaubhaft darzustellen. "Die Kontrollen des Lockdowns sind notwendig, um die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen. Ich appelliere hierbei an die Verantwortung der Menschen, die Polizei bei ihrem schwierigen Dienst zu unterstützen", betont Innenminister Karl Nehammer.
Die Ausgangsbeschränkung gilt rund um die Uhr. Die Wohnung darf nur in Ausnahmefällen verlassen werden:
"Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger auf, die geltenden Maßnahmen ernst zu nehmen und einzuhalten", so der Innenminister: "Die Polizei ist Partner der Bevölkerung und Partner der Gesundheitsbehörden, deshalb werden wir mit Augenmaß und mit Hausverstand, aber wenn nötig auch mit gebotener Schärfe diese Kontrollen umsetzen!"
In der letzten Woche wurden insgesamt 150.000 Kontrollen durchgeführt, 800 Anzeigen erstattet bzw. Organmandate erlassen.
Aufgrund des Lockdowns erfolgt der Parteienverkehr in den Dienststellen der LPD Wien ab sofort bis auf Widerruf nur nach Terminvereinbarung. Es wird ersucht, sich vorab mit der jeweiligen Dienststelle telefonisch oder schriftlich in Verbindung zu setzen. Am 24. und am 31. Dezember entfällt der Parteienverkehr bei allen mit Verwaltungsangelegenheiten befassten Dienststellen.
Kontaktinformationen zu den Polizeidienststellen finden sich hier.