"Anwendungen oder Verfügungen für das Zusammentreffen größerer Menschenmengen müssen dafür bereits im Vorfeld von den Gesundheitsbehörden aufgrund des Epidemiegesetzes getroffen werden", ließ Pürstl in einer Aussendung wissen. Dieser Meinung schließt sich die Magistratsdirektion der Stadt Wien nicht an: In einem Statement an die APA hieß es, dass aus Sicht der Stadt Wien es weder vor noch bei laufenden Demos Sinn mache, eine epidemiologische Einschätzung abzugeben. "Vor einer Demo macht es deshalb keinen Sinn, weil wir nicht schon vorab wissen, ob sich die DemonstrantInnen an die 1-Meter-Abstandregel und/oder MNS halten", wie Der Standard schreibt. Gegenüber der Kronen Zeitung betonte der Polizeipräsident, dass die Polizei "jedenfalls immer mit einem massiven Aufgebot im Einsatz" sei.
Laut Pürstl hätte die Polizei im Falle einer Untersagung Rechtsicherheit beim Einschreiten, und: "Wir können durch taktisches Einschreiten eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten eindämmen." Eine rechtstheoretische Diskussion in Zusammenhang mit Versammlungen wäre aus Sicht von Pürstl zum gegenwärtigen Zeitpunkt zweitrangig, berichtet Der Standard weiter. Nach der Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen am Nationalfeiertag habe das Gesundheitsministerium die betroffenen Behörden zu einer Aussprache geladen - mit dem Ziel, Rechtssicherheit im Falle des hier zur Anwendung kommenden §10 Abs. 13 Z 1 der COVID-19-Maßnahmenverordnung zu schaffen.