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Generell gilt zwischen 20:00 Uhr abends und 06:00 Uhr morgens für ganz Österreich eine Ausgangsbeschränkung - allerdings mit einigen Ausnahmen. An öffentlichen Orten ist ein Mindestabstand von 1 Meter gegenüber Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. In öffentlichen, geschlossenen Räumen ist zusätzlich ein Mund-Nasenschutz (MNS) zu tragen. Wenn das Tragen des MNS aus medizinischen Gründen nicht zugemutet werden kann, muss dies auf Verlangen der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes den Behörden oder den Betreibern einer Betriebsstätte durch eine ärztliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden. Diese Personen dürfen in diesem Fall ein sogenanntes Face-Shield tragen, welches über beide Ohren und weit unter das Kinn reicht. In jedem Fall verboten sind Kinnschilder. Ebenso ist bei der Konsumation von Speisen kein MNS vorgeschrieben. Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind von der MNS-Pflicht ausgenommen.
Laut Daten des Gesundheitsministeriums haben die bestätigten Infektionen zuletzt dramatisch zugenommen. Illustration: Wikipedia
Das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und das Verweilen außerhalb sind in unter folgenden Bedingungen zulässig:
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