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"Es ist in dieser Situation besonders wichtig, die anstehenden Aufgaben mit Ruhe und Besonnenheit zu lösen. Ich möchte besonders vor Falschmeldungen warnen, die auf Sozialen Medien oder auf anderen Kommunikationskanälen kursieren. Ich rufe die Österreicherinnen und Österreicher auf: Vertrauen Sie ausschließlich den Mitteilungen der öffentlichen Behörden und der zuständigen Ministerien", betont der Innenminister. Die gesamte Bundesregierung sei bestrebt, die Menschen zeitnah und rasch über die aktuellen Entwicklungen zu informieren. "Jeder kann auf unterschiedliche Weise bei der Bewältigung der gegenwärtigen Herausforderungen unterstützen – sei es durch Beachtung der Hygienemaßnahmen oder durch eine Reduktion der sozialen Kontakte", so Karl Nehammer weiter – und: "Ich appelliere an das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen, keine Gerüchte – ob mündlich oder über andere elektronische Kommunikationsdienste – zu verbreiten. Das erschwert die Arbeit der Behörden und der beteiligten Einsatzorganisationen!"
Bisher gab es 8.490 Testungen in Österreich und 1.018 Erkrankte, im Burgenland (10), in Kärnten (10), Niederösterreich (155), Oberösterreich (196), Salzburg (56), in der Steiermark (115), in Tirol (294), Vorarlberg (60) und Wien (122). Bisher sind eine Person in Niederösterreich, zwei Personen in Tirol und fünf in Wien genesen sowie eine Person in der Steiermark und eine in Wien verstorben. In Italien gibt es zurzeit 24.747 Erkrankte, in Frankreich 5.437, in Deutschland 5.813, in der Schweiz 2.200 und europaweit 56.508. Weltweit wurden bisher insgesamt 162.687 bestätigte Fälle bekannt gegeben.
Seit 14. März 2020 werden neben den Kontrollen an der österreichisch-italienischen Grenze auch an der Binnengrenze zur Schweiz und zu Liechtenstein Kontrollen durchgeführt. Laut Innenminister werde dafür gesorgt, dass der Güterverkehr weiterhin reibungslos ablaufe.
Seit 11. März 2020 wurden vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Italien eingeführt. Der Schienen- und Luftverkehr aus Italien nach Österreich wurde eingestellt. Davon ausgenommen sind der Güter- und der gewerbliche Verkehr sowie der Pendler-Berufsverkehr. Bei der Einreise aus Italien muss ein ärztliches Zeugnis vorgewiesen werden, das eine negative Testung auf den Corona-Virus SARS-CoV-2 bestätigt. Dieses darf nicht älter als vier Tage sein. Kann dies nicht vorgelegt werden, wird die Einreise verweigert. Personen, die österreichische Staatsbürger sind oder ihren Haupt- bzw. Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben, ist erlaubt einzureisen, sofern sie sich verpflichten, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten. Die Durchreise durch Österreich ist ohne Zwischenstopp erlaubt, sofern die Ausreise sichergestellt ist. Zusätzlich gibt es ab Montag, dem 16. März 2020 auch Flugverbote für die Länder Frankreich, Spanien und Schweiz.
Aktuelle allgemeine Informationen finden Sie auf der Ages-Homepage;
Informationen zu Flugverboten und Reisewarnungen finden Sie
auf der Homepage des Außenministeriums.