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Die Dienststelle der Sondereinheit der Polizeidiensthunde Wien liegt etwas abseits der übrigen Einheiten in einer Grünanlage. Ideal für die vierbeinigen Kollegen, die hier täglich für den Ernstfall trainieren oder von hier aus auf Streife oder zu einem Einsatz mitfahren. Über zu wenig Arbeit können sich die knapp hundert Hunde und ihre Hundeführer nicht beklagen. Denn die Polizeidiensthundeeinheit ist eine operative Einheit, die bei Bedarf im gesamten österreichischen Bundesgebiet eingesetzt werden darf. So sucht beispielsweise gerade im Moment des Interviews mit Oberstleutnant Rudolf König, B.A. ein Leichenspürhund zusammen mit einem "Kollegen" aus der Steiermark nach Leichenteilen im Gebiet des Neusiedler Sees im Burgenland. Aber auch in Wien gibt es bei der Unterstützung der menschlichen Kollegen genug zu tun: bei der Verteidigung der Hundeführer bei Einsätzen, beim Stellen von Einbrechern oder beim Erschnüffeln von Drogen.
Die vom Bundesausbildungszentrum des Innenministeriums organisierte, eineinhalb Jahre dauernde Hundeausbildung besteht aus mehreren Modulen. Die Hunde werden dabei zum Schutz- und Stöberhund ausgebildet, der Personen und Gegenstände erschnüffelt, an denen noch menschlicher Geruch haftet - wie etwa Tatwaffen oder Diebesbeute. Ebenso wehren sie Angriffe ab oder verhindern die Flucht Tatverdächtiger. Zudem absolvieren die Tiere mehrmals einen Flug mit dem Hubschrauber, bei dem sie im echten Einsatz natürlich nicht die Nerven verlieren dürfen.
Das Alter, in dem der Hund seinem künftigen Herrn übergeben wird, variiert je nach der Erfahrung des Diensthundeführers. Erfahrene Hundeführer beginnen mit neun Wochen alten Welpen zu arbeiten, weniger erfahrene beginnen mit einem zweijährigen Diensthund. Nach der sechs- bis neunmonatigen Ausbildung werden die Hunde mit ihren Führern im Streifendienst verwendet, zu Einsätzen gerufen oder bei Großveranstaltungen wie etwa Fußballmatches eingesetzt.
Oberstleutnant Rudolf König, B.A. leitet die Diensthundeabteilung.
Foto: LPD Wien/Karl Schober
Aber natürlich muss nicht nur der Hund, sondern auch sein Herrchen einige Voraussetzungen für die Aufnahme in die Polizeidiensthundeeinheit erfüllen. So muss ein potenzieller Hundeführer Erfahrungen aus mindestens zwei Jahren Streifendienst mitbringen und einen körperlichen und psychologischen Eignungstest absolvieren. Der Hund muss gut in das soziale Umfeld seines Halters integrierbar sein.
Denn natürlich kann der Hund nach dem Arbeitstag nicht wie eine Dienstwaffe im Waffenschrank eingesperrt werden, sondern muss in einem passenden Zuhause auch in der Freizeit vom Halter versorgt werden. Dazu muss auch die Wohnung des Halters groß genug sein, damit der Hund zwischendurch einen Rückzugsort hat, an dem er sich in Ruhe entspannen kann. Das wird regelmäßig kontrolliert. Da das Tier Eigentum der Republik Österreich ist, werden dem Hundehalter alle anfallenden Kosten ersetzt. So erhält der Hundeführer einen monatlichen Fixbetrag für Futter und auch sämtliche Tierarztkosten werden vom BMI übernommen.
Auch Sprünge aus dem Hubschrauber werden für den Ernstfall trainiert.
Foto: LPD Wien/Günter Fischer
Je nach Eignung des Hundes kann an die Grundausbildung des Tieres noch eine Spezialausbildung angeknüpft werden. Die häufigsten "Spezialisten" sind derzeit Drogenhunde, Sprengstoffspürhunde, Brandmittelspürhunde, Leichen- und Blutspürhunde, Spürhunde für Spezialfährten und Spürhunde für Banknoten und Dokumente.
Diensthunde mit einem speziellen Fährtentraining können, ähnlich Jagdhunden, den Geruch von Menschen auf längere Distanz durch die Bodenverletzungen, die ein Mensch beim Gehen oder Laufen hinterlässt, verfolgen. Ein solcher Hund half etwa seinen menschlichen Kollegen im Sommer 2017 bei der Auffindung eines Täters nach einem Vergewaltigungsversuch auf der Donauinsel oder nach der Messerattacke auf eine Familie in der Praterstraße Anfang März dieses Jahres.
Bevorzugte Rasse für den Polizeieinsatz ist der holländische Schäferhund. Sein Gewicht, seine Größe und seine Beweglichkeit machen aus ihm einen guten "Allrounder". Im Polizeidienst stehen aber auch deutsche Schäferhunde, Riesenschnauzer und vereinzelt Rottweiler. Nach 10 bis 11 Dienstjahren darf ein Diensthund in "Pension" gehen. Er geht damit automatisch in den Privatbesitz seines Halters über und darf seinen Lebensabend bei seinem Herrchen zu Hause genießen.